Karzinogen
krebserzeugender = karzinogener Stoff (»chemisches K.«) oder krebserzeugender physikal. Faktor (v.a. ionisierende Strahlung, <alpha>-, <beta>-, <gamma>-Strahlen, Röntgenstrahlen, bestimmte Anteile der UV-Strahlung); s.a. Tumorviren.
Karzinogen, chemisches
Sammelbez. für alle Stoffe, die im Tierexperiment nachweisbar bösartige Tumoren (Karzinogenese) hervorrufen (s.a. Tab.); so können sie a) die Häufigkeit von Tumoren (Tu.), welche ohne Einwirkung dieses Stoffes spontan entstehen, steigern bzw. b) die Latenzzeit solcher Tu. verkürzen, c) auch selbst an anderen Geweben zu Bildung von Tu. führen u. d) zu einer Erhöhung der Zahl von Tu./Tier führen (WHO-Experten-Definition; berücksichtigt die »spontane« Tu.-Entstehung bei Versuchstieren, d.h. von Tu., welche durch Einwirkung unbekannter Noxen entstehen). Es sind dies bestimmte aromatische Kohlenwasserstoffe u. Amine, N-Nitroso-Verbindungen, Alkylanzien, anorganische Verbindungen (z.B. As, Be, Pb, Cr, Cd, Ni), verschiedene Naturstoffe (z.B. Aflatoxine, bestimmte Alkaloide [Pyrrolizidin-Alkaloide], Cycasin, Safrol, Aristolochiasäure) sowie bestimmte Festkörper (z.B. Asbeststaub); werden - soweit gewerblich genutzt - als Berufskarzinogene bezeichnet. Sie wirken am Ort der unmittelbaren Einwirkung oder aber fern davon, z.B. am Ort ihrer Verstoffwechslung, u. werden dementsprechend als lokales bzw. als resorptives K. bezeichnet; sie lösen Vorgänge bisher molekularbiologisch ungeklärter Art aus, welche zur Entartung der Zellen führen u. damit den Anstoß geben zur Bildung bösartiger Tumoren. Die Tumorbildung läuft in mehreren Schritten ab; in der 1. oder Initiationsphase erfolgt eine irreversible Schädigung der Zellen; dies wird bewirkt entweder durch komplette K. (wirken in dieser Phase durch Schädigung der DNS gentoxisch, sind mutagen; lösen zugleich DNS-Reparatur aus) oder aber durch sog. Initiatoren (Stoffe, die sich kovalent an DNS binden u. DNS-Strangbrüche sowie Störungen der DNS-Reparatur u. Änderungen der DNS-Konformation bewirken; sind aber nur wirksam unter Beteiligung eines Kokarzinogens); die veränderten Zellen sind als solche nicht erkennbar. Die 2. oder Promotionsphase ist gekennzeichnet durch eine veränderte Genexpression, u. zwar als Effekt 1) eines kontinuierlich einwirkenden kompletten K. oder 2) eines Promotors (d.h. eines die Initiatorwirkung komplettierenden Stoffes; im Tierexperiment z.B. 12-Tetradecanoyl-phorbol-13-acetat = TPA [in Crotonöl] oder Diterpene [in Wolfsmilchgewächsen]); sie ergibt sich aus der Aktivierung bestimmter Enzyme bzw. Enzymsysteme u. Ineffektivität der genetischen Reparationsvorgänge (vgl. Reparaturenzyme); der Tumor wird durch Zellproliferation erkennbar. In der 3. oder Progressionsphase erfolgt die endgültige Entwicklung des präneoplastischen Herdes zum bösartigen Tumor (Voraussetzung ist das Versagen der immunologischen Surveillance).
Karzinogen, epigenetisches
selbst nicht gentoxisch wirksames, erst nach einem initiierenden gentoxischen Effekt an der Karzinogenese beteiligtes K. (erstrangig jeder Promotor; ferner Hormone, Immunsuppressiva sowie Stoffe, deren Anwesenheit für das Wirksamwerden des Initiators unerläßlich ist [die Kokarzinogene]).
Karzinogen, gentoxisches
durch kovalente Bindung an die DNS zu DNS-Schädigung (Strangbrüche, Basen- oder Zuckerabspaltung, Konformationsänderung, Störung der Reparaturenzyme) führendes K., als komplettes K. oder als Initiator. Effekt evtl. behebbar durch Reparationsmechanismen (Reparaturenzyme).
Karzinogen, komplettes
vollreaktives, d.h. den Gesamtvorgang der Tumorbildung (Initiation u. Promotion) auslösendes K. oder das aus diesem (dann als »Präkarzinogen« bezeichneten Stoff) hervorgehende Stoffwechselprodukt; das metabolisierte K. wird in seiner vollreaktiv karzinogenen Wirkung als ultimales K. bezeichnet; verursacht - als Mutagen - einen irreversiblen gentoxischen Effekt: DNS-Schädigung mit nachfolgend veränderter Genexpression.
Kategoriezuordnung: Krebs-Lexikon, Krebsbegriffe: I | J | K | L · Artikel erstellt am: 18.09.2006




