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Krebstherapie

PET - Der Riesenfortschritt der Krebsdiagnostik

PET - Positronen-Emissions-Tomographie

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Behandlung von Krankheiten ist die Diagnose, also die exakte Beschreibung eines Krankheitsbildes unter Einsatz aller ärztlichen Kenntnisse und Möglichkeiten. Die Medizin bedient sich dabei unterschiedlicher Methoden. Jedem hat ein Arzt schon einmal auf den Rücken geklopft, um aufgrund der "Resonanz" ein Krankheitsbild der Lunge zu erkennen.
Ein Meilenstein beim Blick in den menschlichen Körper "ohne Skalpell" war die Entdeckung der Röntgenstrahlen durch Wilhelm Conrad Röntgen, der dafür 1901 den Nobelpreis erhielt.

Eine der wichtigsten diagnostischen Felder ist die Tumordiagnostik. Hier waren in den letzten Jahren neben laborchemischen und endoskopischen
Untersuchungsmethoden, also Blick in Körperhöhlen und Hohlorganen, oft mit der Entnahme von Gewebe verbunden (Biopsie), die Computertomographie (CT) und die Kernspintomographie (Magnet-Resonanz-Tomographie = MRT) führend.
Derzeit ist eines der modernsten und zugleich genauesten Untersuchungsverfahren der Tumordiagnostik die Positronen-Emissions-Tomographie (PET). Sie wurde Ende der 80er Jahre vor allem bei Gehirnuntersuchungen eingesetzt und gilt heute bei der Suche nach einer Vielzahl von Tumoren als der wichtigste diagnostische Baustein. Zur Gesundheit hat sich mit der Kölner Nuklearmedizinerin Dr. Eveline Korman unterhalten, die sich seit Jahren mit der PET befasst.

Zur Gesundheit (ZG): Was unterscheidet PET von der CT und der MRT?

Dr. Eveline Korman (E. K.): Mit dieser Untersuchungstechnik können wir einen bösartigen Tumor als solchen bestimmen und zwischen Narben und aktivem Krebsgewebe unterscheiden. Wir können also auf nichtinvasivem Weg (Red: ohne Öffnen des Körpers) sagen, ob der Krebs noch lebt. Ein Vorteil der PET ist, dass der gesamte Körper in einem Untersuchungsgang betrachtet wird, d.h., wir entdecken eventuelle Metastasen (Red: Tochtergeschwulste).

ZG: Wo wird PET eingesetzt?

E. K.: Die Anwendungen wurden in den letzten Jahren von führenden Nuklearmedizinern
und Klinikern Deutschlands an Hand von Konsensuskonferenzen festgelegt und nach international bewährten Klassifizierungsverfahren in verschiede
ne Klassen eingestuft. Die höchste Stufe wird als "1a"-lndikation bezeichnet. Dazu gehören z.B. der Bauchspeicheldrüsen-, der Lymphdrüsen- und der Schilddrüsenkrebs sowie der schwarze Hautkrebs (Melanome) und die Lungenrundherde bei Risikopatienten.

ZG: Wie gelingt es der PET, ohne Messer so präzise Untersuchungsergebnisse zu liefern?

E. K.: Bleiben wir einmal bei der Lunge. Hier erspart die PET dem Patienten eine strapaziöse
Vollnarkose und die Operation. Dadurch werden erhebliche Kosten gespart.
PET nutzt die Tatsache, dass Krebstumore eine deutlich höhere Stoffwechselrate als gesundes Gewebe haben und daher mehr Glukose (Zucker) umsetzen. Wir spritzen den Patienten in eine Armvene eine Stunde vor der Untersuchung einen speziellen schwach radioaktiv markierten Tracer, eine Zuckerlösung, die sich F 18-FDG nennt. Nach Aufnahme dieser Substanz in das Tumorgewebe,  wird der markierte Zucker nicht abgebaut, sondern gespeichert und der Tumor wird besser erkennbar. Das befallene Gewebe kann dann klar
lokalisiert werden. Es ist somit in der Regel eine Aussage möglich, ob es sich um einen benignen (gutartigen) oder malignen (bösartigen) Tumor handelt.

ZG
: Die Folge Ihrer Untersuchungsergebnisse ist dann eine Therapie in Form einer Operation, Bestrahlung oder einer allseits bekannten Chemotherapie. Hilft PET danach weiter?

E. K.: Ja. PET kann nach einer Behandlung beweisen, ob diese effektiv war und weitergeführt wird oder gegebenenfalls auch umgestellt werden muss.

ZG: Wie sieht es mit der Treffsicherheit im Vergleich zu anderen Untersuchungen, beispielsweise der CT aus?

E. K.: Dazu nur ein repräsentatives Beispiel, das Mitte der 90er Jahre veröffentlicht worden ist.
ZG: Übernehmen die Kassen die Untersuchungskosten?

E. K.: Privatpatienten können das Verfahren nutzen, weil die PET seit 1995 anerkannt und in der GOÄ (Red: Gebührenordnung für Ärzte) verankert ist. Kassenpatienten benötigen eine spezielle Genehmigung. Die Entscheidung der Kostenübernahme obliegt der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, die sich wiederum meist an die Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hält. Z.Z. werden ermessensabhängig Einzelfallentscheidungen getroffen, die für die so genannte la -Indikation positiv ausfallen können. Ich habe schon oft mit Bedauern darauf hingewiesen, dass dies bundesweit sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ich hoffe aber, dass es künftig auch für Kassen-Patienten und ihre behandelnden Ärzte häufiger möglich sein wird, die PET für eine genauere Diagnostik zu nutzen und somit die optimale Behandlung vornehmen zu können.

ZG: Frau Dr. Korman, wir danken für das Gespräch!
 

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Kategoriezuordnung: Diagnoseverfahren · Artikel erstellt am: 24.04.2006
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