Krebsregister
zentrale Sammel- u. Auswertungsstelle für Daten über möglichst alle in einer definierten Bevölkerung an Malignomen erkrankten Patienten (auf regionaler bzw. nationaler Ebene); aus Gründen des Datenschutzes nicht unumstritten. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es u.a. bevölkerungsbezogene K. in Hamburg, im Saarland, in Baden-Württemberg, ein gemeinsames K. der Neuen Bundesländer u. Berlin, ein regionales K. in Münster sowie ein bundesweites Kinderk. in Mainz. Seit 1. 1. 1995 ist ein Gesetz in Kraft, das alle Bundesländer verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren flächendeckende, bevölkerungsbezogene K. nach einheitlichen Kriterien für die zu erhebenden Daten u. deren Verschlüsselung einzurichten. Die Ärzte müssen die Patienten über die Meldung informieren, u. diese können jederzeit verlangen, daß ihre Daten gelöscht werden.
Kategoriezuordnung: Allgemein · Artikel erstellt am: 04.01.2007




